Sie können einen Sachverständigen direkt mit der Begutachtung der erbrachten Leistungen beauftragen.
Die telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit ist für Sie gratis.
Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber unabhängig von, dem Ergebnis des Gutachtens. Die Kosten werden nach dem erforderlichen Aufwand
für den Zeitaufwand je angefallener Stunde oder pauschal
für die Fahrtkosten je km
für Porto, Telefon, Fotos etc. nach der ausgeführten Menge berechnet.
Wenn der Sachverständige in einem Schiedsgutachterverfahren tätig wird, erfolgt die Beauftragung durch beide Parteien gemeinsam im Rahmen eines zwischen den Parteien abzuschließenden Schiedsgutachtervertrages. In diesem Vertrag kann auch die Kostenfrage für die Erstellung des Gutachtens geregelt werden.
Honorar
Telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit - für Sie gratis !
Privatgutachten / Schiedsgutachten
Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen. Anhand dieser Angaben werde ich den Aufwand ermitteln. Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten ist eine generelle Preisangabe nicht möglich. Alle erforderlichen Tätigkeiten, werden individuell für Ihren Auftrag kalkuliert und auf Wunsch in einer Pauschale als Festpreis für Sie zusammengefasst. Selbstverständlich ist eine Abrechnung auf Stundenbasis möglich.